Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
- Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Fotografen Martin Schneeberger (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendungen, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.2. Alle Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Mit der Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber mit deren Inhalt einverstanden. Diese AGB gelten ebenfalls für zukünftige Aufträge, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
1.3. Der Begriff „Fotos“ im Sinne dieser AGB umfasst alle von dem Auftragnehmer erstellten Bild- und Videoprodukte, unabhängig von ihrer technischen Form oder dem verwendeten Medium. Dazu gehören insbesondere Negative, Abzüge, Drucke in Fotobüchern oder Hochzeitsalben, digitale Dateien in Onlinegalerien sowie auf Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
- Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt unter den folgenden Bedingungen zustande:
2.2. Der Auftraggeber kann eine Anfrage zur Anfertigung von Fotos telefonisch oder per E-Mail an den Auftragnehmer richten. Diese Anfrage stellt jedoch noch kein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss dar.
2.3. Basierend auf der Anfrage des Auftraggebers unterbreitet der Auftragnehmer ein verbindliches Angebot per E-Mail oder telefonisch. Dieses Angebot ist für eine Dauer von zehn Werktagen gültig. Nimmt der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist nicht an, verfällt es automatisch
2.4. Der Auftraggeber kann das Angebot innerhalb der genannten Frist von zehn Werktagen annehmen. Die Annahme kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Mit der Annahme des Angebots entsteht ein verbindlicher Vertrag zwischen den Parteien zur Anfertigung der Fotos.
2.5. Erfolgt die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber nach Ablauf der in 2.3 genannten Frist, gilt dies als neues Angebot. Der Auftragnehmer kann dieses durch eine ausdrückliche Erklärung annehmen. Eine Annahme liegt ebenfalls vor, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung versendet.
- Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass dem Fotografen alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen, einschließlich Wegbeschreibungen, besonderer Wünsche und sonstiger relevanter Angaben.
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den vorgesehenen Locations das Fotografieren erlaubt ist. Sollte es zu Wartezeiten aufgrund von Fotografierverboten kommen, gelten diese als Arbeitszeit des Auftragnehmers.
3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die fotografische Arbeit dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegt. Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf den kreativen Stil, die Wahl des Aufnahmeortes oder die eingesetzten optischen und technischen Mittel sind ausgeschlossen. Änderungen oder nachträgliche Anpassungen können nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung erfolgen und sind zusätzlich zu vergüten.
- Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Veranstaltung (Hochzeit, Taufe, Party, etc.) des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Eine Verlängerung der fotografischen Begleitung durch zusätzliche Stunden kann am Veranstaltungstag nach Absprache beauftragt werden.
4.3. Die angefertigten Fotos werden in einem gängigen Dateiformat (z. B. JPEG) geliefert. Ein Anspruch auf die Herausgabe von RAW-Dateien besteht nicht.
4.4. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die fertigen Fotos innerhalb von sechs Wochen nach dem Fototermin zur Verfügung. Für aufwendige Zusatzprodukte (z.B. Fotoalben) wird ein gesonderter Übergabetermin vereinbart, der sich nach dem individuellen Produktionsaufwand richtet.
- Vergütung und Auslagen
5.1. Zur verbindlichen Reservierung des Termins ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises erforderlich. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Die Zahlung gilt als fristgerecht, wenn der Betrag innerhalb dieser Frist auf folgendem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist: Martin Schneeberger IBAN: AT582081500001589795
5.2. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, wird der Auftragnehmer eine Mahnung mit einer angemessenen Frist setzen. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu verweigern. Gesetzliche Rücktrittsrechte Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. sowie mögliche
5.3. Der verbleibende Restbetrag wird nach Rechnungstellung innerhalb von 10 Tagen fällig, jedoch frühestens mit der Übergabe der fertigen Fotos an den Auftraggeber.
5.4. Während der fotografischen Begleitung stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer in angemessenem Umfang Essen und Getränke unentgeltlich zur Verfügung.
- Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung
6.1. Im Falle einer Kündigung durch eine der Parteien aufgrund gesetzlicher Kündigungsrechte gelten die folgenden Regelungen.
6.2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Entschädigung in Höhe des in Ziffer 5.1 genannten Anzahlungsbetrags zu verlangen. Der Auftraggeber kann jedoch nachweisen, dass dem Auftragnehmer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist oder dass die Kündigung auf das Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
6.3. Ist der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit oder aus anderen von ihm verschuldeten Gründen nicht in der Lage, den Auftrag auszuführen, wird die geleistete Anzahlung vollständig an den Auftraggeber zurückerstattet.
6.4. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
- Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
7.1. Die Fotos verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.
7.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos, auf denen ausschließlich der Auftraggeber abgebildet ist, für eigene Werbezwecke und publizistische Zwecke zu nutzen. Dies kann unter anderem die Verwendung in Ausstellungen, auf Messen, auf der eigenen Homepage, in einem Blog, in sozialen Medien oder anderen Plattformen umfassen.
7.5. Martin Schneeberger ist berechtigt hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung der Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Hochzeitsplanern
7.6. Fotos dürfen von anderen Dienstleistern wie Visagisten, Dekorateuren oder Hochzeitsplanern nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftragnehmers verwendet werden.
7.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer erstellten Fotos nur in unveränderter Form zu verwenden. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Bilder auf Social Media oder anderen Plattformen mit Filtern oder sonstigen Bearbeitungen zu verändern.
- Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen
8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
- Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
10.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.
10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen
10.3. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.
- Textform
11.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
- Anzuwendendes Recht
12.1. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von Martin Schneeberger. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht mit Verweisungsnormen, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist deutsch.